Arbeitskleidung steuerlich absetzen

Arbeitskleidung steuerlich absetzen

Kleider machen Leute. Arbeitskleidung schützt nicht nur vor äußeren Einflüssen, sondern weckt die Kundenaufmerksamkeit und stärkt das Zugehörigkeitsgefühl. Wer Berufskleidung trägt, darf die Ausgaben als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Das Finanzamt beteiligt sich an den Aufwendungen, wenn Sie ein paar wichtige Aspekte beachten. Wir nehmen das Thema genauer unter die Lupe und erklären Ihnen jetzt, wie Sie Arbeitskleidung steuerlich absetzen.

Was ist Arbeitskleidung im Sinne des Steuerrechts?

Der Staat erkennt Ihre Ausgaben für Berufskleidung an, sobald Sie diese ausschließlich während der Arbeit tragen. Dementsprechend schließt das Finanzamt Kleidungsstücke aus, die Sie auch in der Freizeit tragen könnten.

Beispiel: Ein Unternehmer kauft einen Anzug, den er bei Geschäftsterminen mit Banken oder Kunden trägt. Die Anschaffungskosten kann der Unternehmer nicht von der Steuer absetzen, weil er die Kleidung ebenso zu einem privaten Anlass wie beispielsweise einer Familienfeier tragen könnte.

Typische Arbeitskleidung – von Arbeitshose bis Zahnarztkittel

Die Popgruppe Abba lüftete vor einigen Jahren ein Geheimnis. Die Popgrößen haben ihre schrillen Bühnenoutfits so ausgesucht, dass die Klamotten steuerrechtlich eindeutig zur Berufskleidung zählten. Diese glänzende und imposante Garderobe ging nicht als Freizeitkleidung durch, sodass die Künstlerpaare ihre Arbeitskleidung steuerlich absetzen konnten. Bei dem damals geltenden Spitzensteuersatz in Höhe von 80 Prozent war das ein großer Anreiz.

In Deutschland definiert der Gesetzgeber typische Arbeitskleidung folgendermaßen: Wenn Kleidung aufgrund ihrer Eigenart und Beschaffenheit zur beruflichen Nutzung notwendig und bestimmt ist, kann eine steuerrechtliche Berücksichtigung als Arbeitskleidung erfolgen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Kleidungsstücke mit Firmenlogo
  • Richterroben
  • Amtstrachten
  • Uniformen
  • Arbeitshandschuhe, Sicherheitsschuhe und Bauhelme
  • Schutzkleidung gegen Chemikalien oder Hitze
  • Arztkittel und Kittel für Pflegekräfte

Arbeitskleidung von der Steuer absetzen – Tipps & Ablauf

Sobald Kleidung die Voraussetzungen erfüllt, um vom Finanzamt als Arbeitskleidung berücksichtigt zu werden, können Sie neben den Aufwendungen für die Anschaffung auch Reparatur- und Reinigungskosten geltend machen. Dafür rechnen Sie im Rahmen der Steuererklärung sämtliche Kosten für Kauf, Instandhaltung und Reinigung zusammen. Als Arbeitnehmer tragen Sie den Betrag in der Anlage N unter “Aufwendungen für Arbeitsmittel” ein.

Wenn Sie die Ausgaben mit Quittungen und Rechnungen belegen, können Sie die Kosten für Arbeitskleidung in voller Höhe absetzen. Fehlen die entsprechenden Nachweise, besteht die Möglichkeit der Pauschalversteuerung. Hierbei erkennt der Gesetzgeber einen Betrag in Höhe von 110 Euro ohne Vorlage von Belegen an. Natürlich gilt das nur unter der Voraussetzung, dass die Kleidung ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird.

Arbeitskleidung versteuern als Unternehmer oder Selbstständiger – so geht’s

Unternehmer und Selbstständige erfassen Kosten für Berufskleidung buchhalterisch als betrieblichen Aufwand. Die erfassten Aufwendungen mindern den Gewinn und somit auch die Steuerbelastungen. Das Finanzamt berücksichtigt Ausgaben für Arbeitskleidung im Rahmen der Körperschaftsteuer beziehungsweise Einkommensteuer.

Fazit: Arbeitskleidung steuerlich absetzen – das lohnt sich

Der Staat greift Arbeitnehmern sowie Selbstständigen und Unternehmern unter die Arme, indem gewisse Kosten steuerrechtlich geltend gemacht werden können. Dazu gehören Ausgaben für Berufsbekleidung, wenn Sie die Garderobe nicht privat tragen können. Ausschließlich beruflich notwendige Kleidung ist berücksichtigungsfähig. Dementsprechend können Sie die Aufwendungen in voller Höhe von der Steuer absetzen.

Auch Instandhaltungs- und Reinigungskosten zählen zu diesen Ausgaben. Sammeln Sie alle Quittungen und Rechnungen, damit eine korrekte Nachweisführung erfolgt. Keine Belege vorhanden? In diesem Fall können Sie eine Pauschale von aktuell 110 Euro jährlich absetzen. Oft macht es mehr Sinn, die Rechnungen aufzubewahren, da die tatsächlichen Kosten meist über dem Pauschalbetrag liegen.

Es gibt Profis auf dem Gebiet des Steuerrechts wie zum Beispiel Steuerberater, die Ihnen beiseitestehen und Sie durch den manchmal verzweigten Steuerdschungel führen.